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Darf der Tierschutz das?!

BeitragVerfasst: So 29. Jun 2014, 18:34
von Jackie
Bei meinen Nachbarn wurden die Pferde vom Tierschutz beschlagnahmt, weil sie fanden, dass der Zaun
zu Unsicher ist, dabei ist es ein hoher Holzzaun, der halt ein bisschen wackelt. Wo tut es das nicht?! Und sie sind am unteren Zaun renovieren, aber jemandem schien das zu langsam zu gehen und tat eine Anzeige!Jetzt haben sie 30 Tage Zeit, um alles recht zu machen. Dieses Drama spielt in der Schweiz, und ich frage mich, ob da nicht was faul ist; darf der Tierschutz Tiere beschlagnahmen, die nicht in akuter Gefahr sind und körperlich, seelisch top gesund sind , gut genährt und hufe top gepflegt?!!?!!
Die Besitzerin war nicht mal anwesend, nur ihr Freund... Ich finde das ein Skandal, was meint Ihr dazu?!
Ist es nicht Tierschutzwidrig, Pferde aus ihrem zuHause zu reissen, unnötigen seelischen stress durch den Transport, etc?!! Ich bin einfach nur schockiert!

Re: Darf der Tierschutz das?!

BeitragVerfasst: So 29. Jun 2014, 19:57
von miaonchao
So weit ich weis darf er das. Leider

Re: Darf der Tierschutz das?!

BeitragVerfasst: Mo 30. Jun 2014, 18:28
von Jackie
Echt? inde ich aber Diebstahl!!

Re: Darf der Tierschutz das?!

BeitragVerfasst: Mo 30. Jun 2014, 23:00
von cocolein
Naja, scheint (ohne vorherige Verwarnung und Auflagen) schon eine etwas übertriebene Reaktion zu sein. Anderseits, wenn man bedenkt was passiert/passieren könnte falls das Pferd wirklich mal ausbricht, ist es schon verständlich. Schliesslich gerät dadurch nicht nur das Pferd selber in Lebensgefahr, sondern auch Drittpersonen.
Ich würde es sogar sehr begrüssen wenn der Tierschützer (also das Veterinäramt) überall so hart durchgreifen würde!

Re: Darf der Tierschutz das?!

BeitragVerfasst: Mo 30. Jun 2014, 23:10
von cocolein
Wird festgestellt, dass Tiere vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten werden, so schreitet die zuständige Behörde unverzüglich ein. Sie kann die Tiere vorsorglich beschlagnahmen und auf Kosten der Halterin oder des Halters an einem geeigneten Ort unterbringen; wenn nötig lässt sie die Tiere verkaufen oder töten. Sie kann dafür die Hilfe der Polizeiorgane in Anspruch nehmen.


Das habe ich noch im Schweizer Tierschutzgesetz gefunden. So viel ich weiss darf eine Beschlagnahmung nur vom Veterinäramt durchgeführt werden, nicht aber von einem Tierschutzverein!

Re: Darf der Tierschutz das?!

BeitragVerfasst: Di 1. Jul 2014, 21:06
von Kampf_Krümel
Weißt du denn überhaupt ob da im Vorfeld etwas geschehen ist? Sprich es gab eine schriftliche Auflage oder soetwas? Wenn man vieles nur von Außen betrachtet stellen sich die Dinge ja meist ganz anders hin als wie sie es im Detail sind. Und ich finde das auch nicht schlimm, im Gegenteil, ich wünschte bei uns würde das eine Organisation tun. Anständige Pferdehaltung ist eben wichtig und das vernachlässigen leider sehr viele Pferdebesitzer.