Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?
Verfasst:
Mi 29. Mär 2017, 22:52
von Traberin92
Weiß jemand wie lange ich einer Betriebskostenabrechnung widersprechen kann?
Re: Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?
Verfasst:
Do 30. Mär 2017, 16:02
von Morge1993
Der Mieter hat das Recht nach dem Eingang der Betriebskostenabrechnung diese innerhalb eines Jahres zu prüfen und lt. § 556 Abs. 3 S. 5 BGB bei eventuellen Unklarheiten ausreichend konkrete Einwendungen mitzuteilen, d. h. mit einer nachvollziehbaren Begründung. In diesem Zusammenhang darf er Erklärungen bzw. Einsichtnahme in die Belege vom Vermieter fordern.
Quelle:
https://www.immoware24.de/support/gloss ... hnung-bka/