Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?

Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?

Beitragvon Traberin92 » Mi 29. Mär 2017, 22:52

Weiß jemand wie lange ich einer Betriebskostenabrechnung widersprechen kann?
Traberin92
 
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Re: Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?

Beitragvon Morge1993 » Do 30. Mär 2017, 16:02

Der Mieter hat das Recht nach dem Eingang der Betriebskostenabrechnung diese innerhalb eines Jahres zu prüfen und lt. § 556 Abs. 3 S. 5 BGB bei eventuellen Unklarheiten ausreichend konkrete Einwendungen mitzuteilen, d. h. mit einer nachvollziehbaren Begründung. In diesem Zusammenhang darf er Erklärungen bzw. Einsichtnahme in die Belege vom Vermieter fordern.

Quelle: https://www.immoware24.de/support/gloss ... hnung-bka/
Morge1993
 
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