Hallo,
ich hatte mal ein halbes Jahr recht für meinen Fachwirt. allerdings war ich da nicht sonderlich gut
wenn ich es richtig im kopf habe, ist es so:
Auch unter 18 darf man sein "taschengeld" ausgeben wie man mag, allerdings darf es eben ihre finanziellen möglichkeiten nicht überschreiben (meiner meinung zählt da ein pferd rein, kommt drauf an was es kostet) Desweiteren, haben die eltern die möglichkeit, (schwebend unwirksam) auch nachträglich vom kaufvertrag zurückzutreten, und der verkäufer ist verpflichtet das pferd zurück zu nehmen. Beim Tierkauf allerdings, bin ich der meinung, dass man es erst ab 18 darf, egal wie viel taschengeld man hat oder ob man sich auf den kopfstellt, der KV wäre nichtig. fakt ist, dass es mit dem kaufpreis nicht abgetan ist. Ach ja, finanzieren bzw. auf raten kaufen, darf sie eh nicht, egal wie man es dreht und wendet.
Mein Kaufvertrag lief damals auf mich, ich war 6monate vor meinem 18ten, und ich habe die obligatorische unterschrift meiner mama auf dem kaufvertrag haben wollen, damit da wirklcih alles passt und mir nicht am ende jemand mein pferd wegnehmen will. der KV lief aber auf meinen namen.
Aus meiner persönlichen sicht, sollte sie die finger davon lassen. wenn sie 16 ist, kommen noch einige kosten, über die sie sich bis jetzt noch keine gedanken gemacht hat. auto/führerschein/miete/furtgehen/shopping etc. Ohne eltern im rückhalt kann man in diesem alter kein pferd halten. was tut sie wenn es krank ist... und vorallem ist einem davor noch garnicht klar, welche kostetn tatsächlich anfallen.
Auch wenns schwer ist, aber das sollte sie lassen. rechtlich hat sie aufjeden fall keine chance, wenn ihre eltern nicht wollen, wird sie kein pferd kaufen können.
lg