Es gibt das TIERSCHUTZGESETZ !!!!
Ich zitiere aus dem Tierschutzgesetz aus Österreich:
12§ 3-9A 1-6S
Der/Die HalterIn des Pferdes muss die Aufsichtspflicht übernehemen, wenn ein/eine ReiterInn auf dem Pferd das unter seine Haltung lebt. Ausgenommen ist der/die ReiterIn hat das den Reiterpass und die Reiternadel besitzt. Eine weitere Ausnahme ist das der/die ReiterInn von einem/einer ReitlehrerIn konntrolliert wird wobei dieser/diese mindestens die österreichische Reitlizenz RD1 besitz und diese offiziel eingetragen ist. Wenn der/die HalterIn gegen diese Dinge verstößt ist es ein Grund für eine Anzeige. Dem/Der HalterIn kann die im schlimmsten Falle die Tierhaltung verboten werden.
Gleichzeitig wird auf den Paragraph 129 des österreichischen Strafgesetzesbuch und auf den Paragrahp 1289 des internationalen Gerichtshofsgesetzesbuch verwießen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG
Kathie