Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?
-
Traberin92
- Beiträge: 4
- Registriert: Sa 29. Okt 2016, 23:39
Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?
Weiß jemand wie lange ich einer Betriebskostenabrechnung widersprechen kann?
Re: Widerspruchsfrist für Betriebskostenabrechnung?
Der Mieter hat das Recht nach dem Eingang der Betriebskostenabrechnung diese innerhalb eines Jahres zu prüfen und lt. § 556 Abs. 3 S. 5 BGB bei eventuellen Unklarheiten ausreichend konkrete Einwendungen mitzuteilen, d. h. mit einer nachvollziehbaren Begründung. In diesem Zusammenhang darf er Erklärungen bzw. Einsichtnahme in die Belege vom Vermieter fordern.
Quelle: https://www.immoware24.de/support/gloss ... hnung-bka/
Quelle: https://www.immoware24.de/support/gloss ... hnung-bka/